A. Allgemeines
Neben den hier aufgeführten AGB liegen noch spezielle AGB für die dbs-Geschäftsbereiche „travel solutions“ und „IT-Service“ vor. Im Falle von Widersprüchen zu den nachfolgenden Regelungen gelten dabei vorrangig die speziellen Regelungen der genannten Geschäftsbereiche, dann erst die nachfolgenden Regelungen.
§ 1 Geltungsbereich
1. Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Lieferungsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr zwischen dem Verwender und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB; für Verbraucher gemäß § 13 BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 2 Angebots- und Zahlungsbedingungen, Preise, Abtretungs-/Aufrechnungsbeschränkung
1. An ein Angebot zur Durchführung einer Dienstleistung oder zur Herstellung eines Werkes halten wir uns für 14 Tage nach seiner Abgabe gebunden, sofern nicht jeweils schriftlich eine abweichende Bindungsfrist festgesetzt worden ist.
2. Die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Gegenstand des Vertrags. Das Weisungsrecht gegenüber den bei den Kunden eingesetzten Mitarbeitern verbleibt bei uns.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise EX Works des Herstellungs- bzw. Erstellungsortes ausschließlich Transportverpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Bedeutung des Begriffes Ex Works bestimmt sich im Übrigen nach den INCOTERMS 2010. Erfüllungsort für vertragliche Ansprüche ist der Herstellungs- bzw. Erstellungsort, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
4. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für Dienstverträge wird auf § 10 verwiesen.
5. Entgelte für Leistungen sowie Nebenleistungen, insbesondere Reise- und Hotelkosten, sind unmittelbar nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nicht jeweils schriftlich eine abweichende Zahlungsfrist festgesetzt worden ist.
6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder tritt bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein, wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen Verträgen handelt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen. Für jede nicht verzugsbegründende Mahnung wird dabei zumindest eine Mahnpauschale in Höhe von 5 Euro vereinbart.
7. Gegen unsere Ansprüche aus Kaufverträgen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Bei Werkverträgen kann der Kunde darüber hinaus aufrechnen, wenn es sich bei seinem Gegenanspruch um Mängelbeseitigungskosten und/oder Fertigstellungsmehrkosten aus dem jeweiligen Werkvertrag handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kauf- bzw. Werkvertrag beruht.
8. Mit Ausnahme von Entgeltforderungen nach § 354a HGB ist der Kunde nicht zur Abtretung von gegen uns bestehenden Ansprüchen berechtigt.
§ 3 Termine
1. Termine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Fristen beginnen mit Vertragsschluss.
2. Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir zu vertreten haben, daran gehindert, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen bzw. einen schriftlich zugesagten Fertigstellungstermin einzuhalten, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Kunde einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von maximal 5 % des Wertes der Lieferung bzw. Leistung geltend machen, mit der wir uns im Verzug befinden.
3. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Lieferung bzw. Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
4. Der Kunde ist zur Annahme der Leistung verpflichtet. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.
5. Wir sind jederzeit berechtigt, zumutbare Teillieferungen oder Teilleistungen zu erbringen und diese entsprechend zu berechnen..
§ 4 Mitwirkungspflichten Kunde
1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass uns alle für die Ausführung der Leistung notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, alle Informationen erteilt werden und wir von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.
2. Auf unser Verlangen hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
3. Wird die Leistung in den Räumlichkeiten des Kunden ausgeführt, beinhaltet die Mitwirkungspflicht auch die unentgeltliche Überlassung eines angemessenen Arbeitsplatzes, einschließlich eines PC mit Internetzugang.
§ 5 Kostenvoranschläge, technische Unterlagen, Muster
1. Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung zulässig.
2. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
3. Kommt der Vertrag mit dem Kunden, der Gegenstand der Pläne, Entwürfe, Zeichnungen und/oder Berechnungen ist, innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande, ist der Kunde verpflichtet, die maßgeblichen Dokumente auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente auf eigene Kosten zu vernichten.
4. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.
§ 6 Gewerbliche Schutzrechte, Domains, E-Mails
1. Bei einem Werkvertrag räumen wir dem Kunden Zug-um-Zug gegen vollständige Zahlung des Werklohns im Übrigen unentgeltlich das nicht übertragbare, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen zum Zweck der Nutzung des Gegenstands des Werkvertrags ein. Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, werden wir uns von dem Dritten vertraglich das Nutzungsrecht einräumen lassen.
2. Der Kunde darf weder im In- noch im Ausland Domains anmelden, die Ausdrücke enthalten, die durch unsere Markenrechte geschützt oder Firmennamen sind. Wenn der Kunde entgegen dieser Bestimmung dennoch solche Domains anmeldet, stimmt er hiermit unwiderruflich entweder deren unentgeltlicher Übertragung an uns oder deren Löschung, nach unserem freien Ermessen, zu. Dies gilt sinngemäß für Adressen zum Empfang elektronischer Post.
3. Auf dem gelieferten Produkt bzw. seiner Verpackung befindliche Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte von uns oder von Dritten darf der Kunde nicht entfernen, entstellen oder auf sonstige Art und Weise verstecken. Auch darf der Kunde keine entsprechenden Hinweise, Aufkleber oder ähnliches ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers hinzufügen oder die Ware umverpacken.
§ 7 Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz, sofern der Kunde
a) Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf einer gesonderten vertraglichen Beschaffenheitsgarantie oder dem Produkthaftungsgesetz beruhen;
b) Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei grob fahrlässigem Verschulden ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt;
c) Schadensersatzansprüche geltend macht, die eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit zum Gegenstand haben, unabhängig von dem Grad des zugrundeliegenden Verschuldens; und/oder
d) Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche geltend macht, die die Verletzung unserer wesentlichen vertraglichen Pflichten, der sog. Kardinalpflichten, zum Gegenstand haben, unabhängig von dem Grad des zugrundeliegenden Verschuldens. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Kunden seinem Sinn und Zweck nach zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Solche Kardinalspflichten sind daher insbesondere
- die Pflicht, nur sichere Produkte zu liefern;
- die Pflicht, nur mangelfreie Produkte/Werkleistungen zu liefern;
- die Pflicht, für die Überwachung unserer Erfüllungsgehilfen
zu sorgen;
- die Pflicht, im Handelsverkehr die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden; und
- die Pflicht bei Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins fristgerecht zu liefern.
Außer in den Fällen a) - d) ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz
Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden.
§ 9 Gerichtsstand / geltendes Recht
1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand der Firmensitz von dbs, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen, wenn der Kunde ein Kaufmann ist.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (insbesondere UN-Kaufrecht) und des Internationalen Privatrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Zwischen den Parteien wird für die gesamte Dauer ihrer vertraglichen Beziehungen Deutsch als Vertragssprache vereinbart.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
B. Sonderregeln bei Dienstverträgen
Ergänzend zu dem zwischen den Vertragsparteien geltenden Dienstvertrag finden die nachfolgenden Regelungen Anwendung. Im Falle von Widersprüchen gelten dabei vorrangig die Regelungen des Dienstvertrags, dann die Regelungen dieses Abschnitts der AGB und schließlich die Regelungen des allgemeinen Abschnitts A der AGB.
§ 10 Vergütung
1. Die Vergütung umfasst - außer bei gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung - nur eine Tätigkeit von montags bis freitags, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage, während der bei uns üblichen Arbeitszeiten.
2. Eine über Ziffer 1. hinausgehende Tätigkeit ist nur bei Vereinbarung eines gesonderten Honorars geschuldet.
§ 11 Wettbewerbsverbot
1. Während der Laufzeit des Dienstvertrages verpflichten wir uns, uns nicht in die Dienste eines mit dem Kunden in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.
2. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Gegenstand des Dienstvertrags.
3. Bezüglich der Haftung auf Schadensersatz gilt die Haftungsbegrenzung gemäß § 7.
C. Sonderregeln bei Werkverträgen
Ergänzend zu dem zwischen den Vertragsparteien geltenden Werkvertrag finden die nachfolgenden Regelungen Anwendung. Im Falle von Widersprüchen gelten dabei vorrangig die Regelungen des Werkvertrags, dann die Regelungen dieses Abschnitts der AGB und schließlich die Regelungen des allgemeinen Abschnitts A der AGB.
§ 12 Kündigungsrecht gemäß § 649 BGB
1. Hat der Werkvertrag eine anfängliche Laufzeit von mehr als 2 Jahren, steht dem Kunden das Recht, den Werkvertrag vor Vollendung des Werks jederzeit zu kündigen (§ 649 BGB) uneingeschränkt zu. Bei einer anfänglichen Laufzeit von 2 Jahren oder weniger ist das Recht des Kunden aus § 649 BGB auf eine Kündigung aus wichtigem Grund beschränkt.
2. Steht dem Kunden nach Ziffer 1 ein entsprechendes Kündigungsrecht zu, beträgt das uns gemäß § 649 S.2 BGB geschuldete Entgelt unter Berücksichtigung aller durch uns ersparter Aufwendungen pauschaliert 10 % der ursprünglichen Auftragssumme, zzgl. Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass der uns geschuldete Betrag wesentlich niedriger ist als 10 % der ursprünglichen Auftragssumme. Uns steht es frei nachzuweisen, dass das gemäß § 649 S.2 BGB geschuldete Entgelt höher ist als 10 % der ursprünglichen Auftragssumme.
§ 13 Pfandrechte
1. Wegen unserer Forderung aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.
§ 14 Gewährleistungsansprüche
1. Im Falle der Erstellung von Bauwerken und/oder der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist (§ 634 a Absatz 1 Nr. 2 BGB). Im Übrigen verjähren Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Abnahme des Leistungsgegenstandes. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
2. Die Abnahme des Leistungsgegenstandes durch den Kunden erfolgt in unserem Betrieb, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
3. Wenn die vom Kunden gelieferten Stoffe (insbesondere Einsatz-, Betriebs- und Verfahrensbedingungen, Rezepturen, Spezifikationen sowie sonstige für die zu erbringende Leistung erhebliche Umstände und Parameter) einen Mangel verursachen, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
4. Bei Werkverträgen ist Ort der Nacherfüllung für alle Gewährleistungsansprüche des Kunden der vertraglich vereinbarte Ort der Erbringung der Werkleistungen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist Ort der Erbringung der Werkleistungen die Lieferanschrift des Kunden.
5. Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Kunden sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d. h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
6. Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Kunde bei uns geltend zu machen. Bezüglich der Haftung auf Schadensersatz gilt die Haftungsbegrenzung gemäß § 7.
Stand: Januar 2013
dbs GmbH
Rüllweg 21
59581 Warstein