§ 1 Allgemeines
1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) im Geschäftsbereich Media & Communication zwischen der dbs Delta Business Service GmbH, Rüllweg 21, 59581 Warstein, (nachfolgend dbs Medien genannt) und Unternehmen (nachfolgend Auftraggeber genannt). Abweichende AGB der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von unseren Verträgen, Lizenzbedingungen oder diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Aussagen müssen schriftlich bestätigt werden.
3. Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Leistungen
1. Die dbs Medien bieten ein breites Spektrum an Leistungen aus den Bereichen Kommunikation, Kommunikationsdesign, Werbetechnik und Digitale Medien an. Der Auftraggeber erhält eine genaue Beschreibung der zu vereinbarenden Leistung für das individuelle Projekt im jeweiligen Angebot. Der genaue Leistungsinhalt wird im Rahmen des Angebots und der dazugehörigen Annahme zwischen den Parteien vereinbart.
2. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen der dbs Medien können jederzeit eingestellt werden. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Fortführung des Services.
3. Ist Gegenstand des Auftrags die Konzeption und Erstellung einer Webseite des Auftraggebers durch die dbs Medien, wird der Auftraggeber selbst für die Einstellung der Website in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Website über das Internet Sorge tragen, wenn dies nicht vertraglich anderweitig vereinbart ist. Die dbs Medien sind weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten der dbs Medien.
4. Wenn das Hosting der erstellten Webseite durch die dbs Medien durchgeführt werden soll, ist diese berechtigt, bei einem Missbrauch den Zugang zu dem vollständigen Webangebot oder zu Teilen des Angebots zu sperren. Dieser liegt insbesondere vor, wenn rechtswidrige Inhalte von den dbs Medien bemerkt oder von Dritten angezeigt werden.
5. Wenn die laufende Pflege der erstellten Webseite durch die dbs Medien von dem Auftraggeber gewünscht wird, wird diese einzelvertraglich geregelt.
§ 3 Auftragserteilung
1. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form, z. B. per E-Mail, an die dbs Medien erfolgen. Wird der Auftrag auf anderem Weg, z. B. mündlich erteilt, wird der Auftrag nur mit der Durchführung angenommen.
2. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Annahme der Bestellungen des Auftraggebers durch Auftragsbestätigung per E-Mail oder Briefpost seitens der dbs Medien.
3. Auf elektronischem Wege übersandte Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot oder der aktuellen Preisliste.
§ 5 Nutzungsrechte
1. Die dbs Medien räumen dem Auftraggeber mit der Übergabe der erstellten Vertragsgegenstände, z. B. Werbemittel, Grafiken, Bilder, Texte, Websites, ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Recht ein, diese nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke auf Dauer zu nutzen.
2. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt.
3. Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielfältigung im Rahmen der üblichen Datensicherungen in angemessener Anzahl durch den Auftraggeber sind erlaubt.
4. An Entwürfen, Modellen, Skizzen u. ä. Arbeiten der dbs Medien, die der Erarbeitung des endgültigen Projekts dienen, außerhalb der angenommenen Leistung, werden dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte eingeräumt. Wünscht der Auftraggeber eine Nutzung von Konzepten und Ideen aus der Entwurfsphase, bedarf es für die Einräumung von Nutzungsrechten einer gesonderten Vereinbarung.
5. Die dbs Medien behalten sich das Recht vor, mit dem Produkt in den üblichen Medien zu werben und den Auftraggeber als Referenz zu nennen. Dies kann durch Abbildungen sowie über funktionsfähige Ausschnitte des Produktes geschehen.
6. Bis zur vollständigen Bezahlung der der dbs Medien zustehenden Vergütung behalten sich die dbs Medien das Recht vor, die nach § 5 eingeräumten Nutzungsrechte des Auftraggebers jederzeit ohne Frist und Ankündigung zu widerrufen.
7. Soweit u. a. Open Source Software oder Software Dritter Gegenstand einer Lieferung/Leistung ist, übertragen die dbs Medien in der Regel keinerlei Nutzungsrechte an derselben. Es gelten insoweit die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open Source Software, die die dbs Medien im Falle der Zurverfügungstellung mitliefern oder angeben, wo diese zu finden sind.
§ 6 Vorgaben und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber benennt den dbs Medien einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Projektes zuständig, entscheidungsbefugt und zeitlich verfügbar ist. Die Änderung von Ansprechpartnern und/oder Entscheidern wird den dbs Medien unverzüglich mitgeteilt.
2. Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen und zwischen den Parteien vereinbart worden sind, bedürfen stets der Schriftform (mindestens E-Mail).
3. Gegebenenfalls wird der Leistungsumfang durch Zusatzaufträge erweitert.
4. Die technischen Gegebenheiten, welche im Angebot genauer definiert sind, müssen seitens des Auftraggebers vorliegen.
§ 7 Rohdateien, Druckvorlagen, Quellcodes
1. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Aushändigung von Rohdateien, Druckvorlagen oder Quellcodes, wenn und soweit die Parteien dies nicht ausdrücklich vereinbart haben oder dafür eine gesonderte Vergütung vorgesehen haben.
2. Eine Kommentierung des Quellcodes ist nicht enthalten bzw. wäre Gegenstand gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
§ 8 Lieferzeit
1. Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung in einem Zeitplan.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den dbs Medien alle notwendigen Informationen und Materialien für die Durchführung des Vertrages zu übermitteln. Eine Verzögerung dieser Übermittlung durch den Auftraggeber oder durch am Projekt beteiligter Drittfirmen zieht auch eine entsprechende Verzögerung des Liefertermins nach sich. Die dbs Medien werden den Auftraggeber dementsprechend über die Verzögerung informieren.
3. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.
4. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so sind die dbs Medien berechtigt, die Lieferzeit im eigenen Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers entsprechend zu verlängern.
5. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
§ 9 Weitere Betreuung durch die dbs Medien
1. Nach Fertigstellung des Projektes (Abnahme) ist eine weitere Betreuung des Projektes des Auftraggebers durch die dbs Medien nach Vereinbarung möglich.
2. Die weitere vereinbarte Betreuung durch die dbs Medien ist, soweit nicht anders vereinbart, von dem Auftraggeber nach dem regelmäßigen Stundensatz der dbs Medien zum Zeitpunkt der Beauftragung zu vergüten, wenn nicht vertraglich ein Stundenkontingent mit dem Auftraggeber vereinbart worden ist.
§ 10 Korrekturen und Änderungen
1. Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10 % der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden die dbs Medien den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen.
2. Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen oder fachliche Feinspezifikationen zu beraten und zu verhandeln.
3. Soweit der Auftraggeber über § 10 Abs. 1. hinausgehende Änderungen wünscht, werden die dbs Medien gegen Vergütung auf Zeit- und Materialbasis stundensätzlich tätig. Die dbs Medien werden den dabei entstehenden Aufwand sowie die Durchführbarkeit der gewünschten Änderung prüfen und den Auftraggeber nach Wunsch darüber informieren, welche Änderungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten und des Zeitplans voraussichtlich ergeben. Soweit möglich und notwendig, werden die dbs Medien auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat.
4. Wird über ein Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Parteien, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, das Projekt entsprechend in der bisher aktuellen Version realisieren.
5. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform.
§ 11 Abnahme / Beanstandungen
1. Die dbs Medien zeigen die Abnahmebereitschaft der Projektergebnisse entweder durch Übergabe oder durch Mitteilung an den Auftraggeber an.
2. Der Auftraggeber wird die Projektergebnisse nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Auftraggeber den dbs Medien umgehend mitteilen.
3. Entsprechen die Projektergebnisse im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erklärt der Auftraggeber die Abnahme. Diese Erklärung erfolgt in Schriftform durch einen Freigabevermerk.
4. Geht in einer Frist von 2 Wochen nach Übergabe der Projektergebnisse bzw. Mitteilung keine detaillierte schriftliche Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht.
5. Für Mängel, die dem Auftraggeber bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Auftraggeber nicht bekannt wurden oder die vom Auftraggeber nicht gemeldet wurden, stehen dem Auftraggeber die Rechte aus der Mängelgewährleistung nicht zu.
§ 12 Sach- und Rechtsmängel
1. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber ein Recht zur Nacherfüllung. Im Rahmen der Nacherfüllung beseitigen die dbs Medien den Mangel nach ihrer Wahl entweder durch Nachlieferung oder Nachbesserung. Der Auftraggeber hat den dbs Medien eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die dbs Medien tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Die Mangelbeseitigung durch die dbs Medien kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Auftraggeber erfolgen.
2. Der Auftraggeber gibt den dbs Medien zum Zweck der Gewährleistungsmaßnahmen jede notwendige Unterstützung, insbesondere durch Fehlermeldungen, Einblick in die Betriebsunterlagen, Benutzung der EDV-Anlage, Zugang zu den Betriebsräumen usw.
3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben die dbs Medien die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Auftraggeber zumutbar sind.
4. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Auftraggeber neben Rücktritt und Minderung geltend machen, wenn die dbs Medien ein Verschulden trifft. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
5. Die Gewährleistungsansprüche verjähren – außer bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie – nach Ablauf von 12 Monaten ab Gefahrübergang. § 13 Nr. 1 bleibt davon unberührt.
6. Im Falle der Arglist und im Falle der Übernahme einer Garantie durch die dbs Medien, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unberührt.
§ 13 Haftung / Rechte Dritter
1. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der dbs Medien, von gesetzlichen Vertretern oder von Erfüllungsgehilfen der dbs Medien beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten).
2. Dieser Haftungsausschluss sowie weitere Haftungsbegrenzungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
3. Sofern die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfacher Fahrlässigkeit der dbs Medien, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten der dbs Medien oder wenn die Verletzung auf einfacher oder grober Fahrlässigkeit von sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht, ist die Haftung der dbs Medien auf die Schadenssumme beschränkt, die von den dbs Medien bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch war.
4. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die den dbs Medien zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien vollumfänglich frei von Rechten Dritter sind und auch aus rechtlicher Sicht für die Nutzung im Projekt zur Verfügung gestellt werden dürfen.
5. Für den Fall, dass trotzdem Rechte Dritter (z. B. Marken-, Geschmacksmuster oder Patentrechte) durch die Nutzung der übermittelten Materialien durch die dbs Medien berührt werden, stellt der Auftraggeber die dbs Medien von etwaigen Ansprüchen Dritter frei und wird dies auch gegenüber den Dritten auf Anfrage mitteilen. Im laufenden Verfahren wird der Auftraggeber auf Seiten der dbs Medien beitreten. Er wird dieser sämtliche Kosten, insbesondere auch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten.
§ 14 Printmedien
1. Der Auftraggeber hat das gelieferte Ergebnis, soweit es sich um Druckvorlagen handelt, sowie der zur Korrektur übersendeten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
2. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
3. Mehr-/Minderlieferungen von bis zu 10 % Abweichung können seitens des Auftraggebers nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferung auf Papier-Sonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2000 kg auf 15 %.
§ 14 Datensicherheit
Die dbs Medien verwenden die vom Auftraggeber zum Zwecke des Vertrages angegeben persönlichen Daten (wie z. B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages. Die Daten werden außer zum Zwecke der Vertragsdurchführung nicht an Dritte weitergegeben. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung zählt, werden die Kundendaten, soweit eine Aufbewahrung nicht aus gesetzlichen Gründen notwendig ist, gelöscht, sofern der Auftraggeber einer weiteren Verarbeitung und Nutzung der Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Der Auftraggeber kann jederzeit unentgeltlich die gespeicherten Daten bei den dbs Medien abfragen, ändern oder löschen lassen. Etwaige Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.
§ 15 Verschwiegenheit
1. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen unbeschränkten Zeitraum nach Beendigung dieser Vereinbarung über alle im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren.
2. Die Parteien sind insbesondere nicht berechtigt, Kunden- und Interessentendaten Dritten zugänglich zu machen oder für Zwecke zu nutzen, die außerhalb der Durchführung der Verträge liegen.
3. Diese Verschwiegenheitsregelung gilt nicht für Informationen, die einer Partei bereits vor Mitteilung durch die andere Partei in rechtlich zulässiger Weise bekannt waren oder die offenkundig sind.
4. Ist eine Partei zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch den Beschluss eines Gerichts, der Anordnung einer Behörde, sonstigen Einrichtung oder gesetzlich dazu verpflichtet, werden sich die Parteien vor Offenlegung, soweit tunlich, abstimmen, und es wird nur der Teil der vertraulichen Informationen offengelegt, der offengelegt werden muss.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Abweichungen von dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung vom Erfordernis der Schriftform.
2. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung etwa entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der dbs in Warstein.
4. Vertragssprache ist deutsch. Bei verschiedenen Sprachfassungen ist allein der deutsche Text dieser Bedingungen maßgeblich.
5. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der getroffenen Vereinbarungen im Übrigen nicht.
Stand: 06.10.2017