1    Allgemeines / Definitionen

1.1    Geltungsbereich
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) zwischen dbs Delta Business Service GmbH, Rüllweg 21, 59581 Warstein, Deutschland (nachfolgend dbs genannt) und Unternehmen (nachfolgend Auftraggeber genannt) im Rahmen der Lieferung eines Systems. Abweichende AGB der nationalen und internationalen Ver-tragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
1.2    Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dbs Verträgen bzw. von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Aussagen müssen schriftlich bestätigt werden.
Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergän-zungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auf-traggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.3    System
Ein „System“ besteht aus Hard- und/oder Software.
1.4    Software
„Software“ meint Computerprogramme im Objekt Code, die Dokumentation sowie sonstiges zugehö-riges schriftliches Material, deren Rechtsinhaber dbs ist oder von dbs als Lizenz vertrieben werden.
 „Objekt Code“ meint Computerprogramme im Binärcode und in der Form, die sich aus der Kompilie-rung des Source Code ergibt und dessen Befehlsstrukturen von einer Datenverarbeitungsanlage un-mittelbar ausgeführt werden können. Darüber hinaus gelten sogenannte „header files“, die für den Gebrauch durch den Anwender und Entwickler von Anwendungsprogrammen nötig sind, als Objekt Code.
„Source Code“ meint Computerprogramme, in einer Programmiersprache geschrieben, die es einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft ermöglicht, den Code zu lesen und zu verstehen. Der Source Code enthält eine Abfolge von Befehlen, spezifischen Algorithmen, Anweisungen, oder Abläu-fen/Strukturen etc. um die Arbeitsweise einer Datenverarbeitungsanlage zu steuern.
1.5    Systemschein
Ein „Systemschein“ meint die unter dem Systemvertrag abgeschlossenen Einzelverträge über die Bestellung von Systemen.


2    Vertragsgegenstand

dbs liefert dem Auftraggeber ein System. Dies beinhaltet die Aufstellung und die Installation. Der Um-fang und die Preise ergeben sich aus den zwischen den Parteien vereinbarten Systemscheinen.


3    Allgemeine Bestimmungen für die Leistungserbringung

Falls die im Systemschein vereinbarten Regelungen hinsichtlich der einzelnen Vertragsleistungen nichts anderes vorsehen, gilt für die Leistungserbringung allgemein folgendes:
3.1    Lieferung des Systems
dbs hat das System dem Auftraggeber zu liefern. Die Aufstellung und Inbetriebnahme des Systems obliegt dbs, soweit im Systemschein keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
dbs liefert dem Auftraggeber die Programme auf den dafür vorgesehenen Datenträgern nebst einem Satz dazugehöriger Dokumentation an die im Systemschein angegebene Adresse.
3.2    Service
Serviceleistungen in Form von Instandhaltung, Wartung und Pflege sind nicht Gegenstand des Sys-temvertrages. Sofern die Parteien derartige Leistungsvereinbarungen wünschen, wird ein expliziter Vertrag geschlossen.
Die Erstellung von Software ist ebenfalls nicht Gegenstand des Systemvertrages. Schulungen und Consulting sind auch nicht von dem Systemvertrag und der darin vereinbarten Vergütung umfasst. Derartige Leistungen müssen gesondert in Auftrag gegeben und vergütet werden.
3.3    Leistungsort
Leistungsort ist der in dem jeweiligen Systemschein genannte Ort der Leistungserbringung.
3.4    Lieferung
Die Anlieferung und Aufstellung beim Auftraggeber erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Kosten der Aufstellung und Installation bis zur Abnahme sind im Gesamtpreis enthalten.
3.5    Einsatz von dbs-Mitarbeitern beim Auftraggeber
Sollten zur Erbringung der Leistungen vorübergehend Mitarbeiter von dbs im Betrieb des Auftragge-bers tätig werden, so sind diese Mitarbeiter Weisungen des Auftraggebers im Hinblick auf Zeit, Art und Weise der Durchführung der Leistungen nicht unterworfen. Es gelten für diese Mitarbeiter lediglich die Hausordnung des Auftraggebers sowie Anweisungen zur Betriebssicherheit. Die Durchführung der Leistungen wird jeweils von einem von dbs zu benennenden Ansprechpartner koordiniert, der alleini-ger Ansprechpartner des Auftraggebers für alle Fragen der Leistungserbringung und –ausführung ist und diesbezügliche Weisungen des Auftraggebers entgegennimmt und umsetzt.


4    Abnahme

4.1    Es erfolgt eine Abnahme der Leistungen von dbs, wenn die Hardware aufgestellt ist und die Software betriebsbereit installiert wurde.
4.2    Der Auftraggeber wird die Leistungen unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Auftraggeber dbs umgehend mitteilen.
4.3    Entsprechen die Projektergebnisse im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erklärt der Auftraggeber die Abnahme.
4.4    Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe des Systems keine detaillierte schriftliche Mängelrü-ge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gilt das System als abgenommen bzw. freigegeben. Ur-laubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht.
4.5    Für Mängel, die dem Auftraggeber bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen Er-stuntersuchung offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Auftraggeber nicht be-kannt wurden oder die vom Auftraggeber nicht gemeldet wurden, stehen dem Auftraggeber die Rech-te aus der Mängelgewährleistung nicht zu.


5    Nutzungsrechte

5.1    Sofern im jeweiligen Systemschein keine abweichenden Regelungen zur Nutzungsrechtsübertragung bestehen, gelten nachfolgende Regelungen (Ziffer 5.2 – 5.6).
5.2    dbs überträgt an den Auftraggeber die Nutzungsrechte an der im Systemschein genannten Software im Rahmen der von den jeweiligen Herstellern übertragbaren Lizenzen. Dies umfasst das nicht aus-schließliche Recht, die Software dauerhaft zu nutzen. Jedes erworbene Nutzungsrecht berechtigt den Auftraggeber, das Programm auf nur einem Endgerät zu nutzen. Soweit das Programm aufgrund sei-ner Beschaffenheit auf einer zentralen Recheneinheit (Server) zu nutzen ist, ist der Auftraggeber be-rechtigt, das Programm auf dieser Recheneinheit zu nutzen. Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, dieses Programm auf an dem Server angeschlossenen Endgeräten zu nutzen, wenn er entsprechen-de Nutzungsrechte dafür erworben hat. Für jede Nutzungserweiterung (z.B. Nutzung auf zusätzlichen Endgeräten) ist von dem Auftraggeber ein zusätzliches Nutzungsrecht zu erwerben.
5.3    Die dem Auftraggeber übertragenen Nutzungsrechte berechtigen diesen,
•    die Programme innerhalb der eigenen internen Datenverarbeitung auf den in der Anlage „Sys-temschein“ genannten Hardware- und Softwareplattformen zu laden, zu übertragen, auf diesen ablaufen zu lassen und zu speichern;
•    die Programme zur Datensicherung, für Archiv- und Backup-Zwecke zu kopieren. Es darf jedoch grundsätzlich nur die zwingend notwendige Anzahl von Sicherungskopien aufbewahrt werden.
•    Softwareplattformprodukte über die definierten Schnittstellen mit (Fremd-) Software zu erweitern.
5.4    Der Auftraggeber versichert ausdrücklich,
•    die gelieferten Programme und davon erstellte Kopien während der Dauer der Nutzung durch den Auftraggeber Dritten nicht zugänglich zu machen;
•    im Falle der vollständigen Übertragung seiner Nutzungsrechte auf einen Dritten nur die in Zif-fer 5.2 genannten Rechte einzuräumen;
•    Nutzungsrechte nicht zu vervielfältigen und an Dritte weiter zu geben;
•    an den gelieferten Programmen nur solche Abänderungen, Übersetzungen, Dekompilierungen, Disassemblierungen oder Reverse Engineering vorzunehmen, die zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Programme zwingend erforderlich sind;
•    die übergebene Dokumentation nur für eigene Zwecke und nur im Rahmen der überlassenen Nutzungsrechte zu vervielfältigen.
5.5    Im Falle des Verstoßes gegen die in Ziffer 5.4 genannte Versicherung, verpflichtet sich der Auftragge-ber dieses dbs unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5.6    Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Auftraggeber dbs nach vorheriger schriftlicher Ankündi-gung Zugang zu seinen Geschäftsräumen während der Geschäftszeiten des Auftraggebers gewährt, um die Nutzung der Programme, der Dokumentation sowie den Verbleib der angefertigten Kopien zu prüfen.
Die Überprüfung wird durch einen sachverständigen Dritten auf Kosten von dbs durchgeführt. Hat der Auftraggeber die entsprechenden Klauseln des Vertrags nicht eingehalten, verpflichtet sich der Auf-traggeber, die Kosten der Prüfung zu übernehmen.


6    Eigentumsvorbehalt


Das Eigentum an den Hardwareprodukten geht mit der vollständigen Zahlung des Systempreises auf den Auftraggeber über.


7    Vergütung

7.1    Systempreise
Die Preise für den Kauf der Hardware und die Installation und Nutzung der Software sowie andere vereinbarte Preise ergeben sich aus dem Systemschein und werden fällig, nachdem die Lieferung o-der Leistung erbracht und die Rechnung dem Auftraggeber zugegangen ist.
Soweit kein anderes vereinbart ist, sind alle Vergütungen sofort, spätestens aber nach 14 Tagen, nach Rechnungsstellung fällig..
7.2    Umsatzsteuer
Neben den in Ziffer 7.1 genannten Preisen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer zusätzlich in Rech-nung gestellt.
7.3    Aufrechnung
Der Auftraggeber ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechts nur in-soweit berechtigt, wie die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.


8    Nicht rechtzeitige Leistung durch dbs

8.1    Kommt dbs mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen aufgrund eines Umstandes, den dbs zu vertreten hat, in Verzug und macht der Auftraggeber glaubhaft, dass ihm dadurch ein Schaden ent-standen ist, kann er pauschalierten Schadensersatz beanspruchen. dbs hat Verzögerungen insbe-sondere wegen höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder ähnlicher Ereignisse wie z.B. Streik oder Aussperrung nicht zu vertreten. Der pauschalierte Schadenersatz beträgt für jede vollen-dete Woche der Verspätung 0,5% des Systempreises für die verspätet erbrachten Leistungen, insge-samt höchstens 5% dieses Preises. Kann dbs Leistungen teilweise nicht rechtzeitig im vereinbarten Leistungsumfang erbringen, ermäßigt sich der pauschalierte Schadensersatz entsprechend.
dbs ist es ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer ist, als der zuvor genannte pauschalierte Schadensersatz.
8.2    Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die über die in Ziffer 8.1 genannten Grenzen hinaus-gehen, sind in allen Fällen verspäteter Leistung, auch nach Ablauf einer dbs gesetzten Nachfrist, aus-geschlossen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
8.3    Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Systemschein oder zur Minderung bleibt unberührt, sofern eine Fristsetzung durch den Auftraggeber vorausgegangen ist.


9    Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

9.1    Der Auftraggeber unterstützt dbs bei der Erbringung von geschuldeten Leistungen soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich. Er hält insbesondere auch die für die Durchführung örtlicher Leistun-gen notwendigen technischen Einrichtungen – wie Stromversorgung, Telefonverbindungen und Da-tenübertragungsleitungen – funktionsbereit und stellt diese im angemessenen Umfang kostenlos zur Verfügung.
9.2    Der Auftraggeber wird entweder selbst oder durch einen qualifizierten Mitarbeiter, auftretende Fehler und Probleme bzw. den Ablauf von Systemausfällen im Rahmen der Mängelbeseitigung so genau wie möglich beschreiben. Hierzu gehören die Anfertigung eines Mängelberichts, von Systemprotokollen und Speicherauszügen, die Bereitstellung der betroffenen Eingabe- und Ausgabedaten, von Zwi-schen- und Testergebnissen und andere zur Veranschaulichung der Fehler oder sonstigen Mängel geeigneten Unterlagen. Unterbleibt eine für dbs nachvollziehbare Beschreibung, wird dbs den Auf-traggeber in diesem Fall auf die Mängel der Fehlerbeschreibung hinweisen.
9.3    Der Auftraggeber bestätigt dbs jede einzelne auf Basis des Vertrages erbrachte Leistung durch Ab-zeichnung der von dbs bzw. ihrer Mitarbeiter vorgelegten Leistungsnachweise.
9.4    dbs ist berechtigt, die Mehraufwendungen, die aus der Nichteinhaltung von Mitwirkungspflichten im Sinne der Ziffern 9.1 bis 3 entstehen, dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Verrechnungssät-zen in Rechnung zu stellen.


10    Sachmängelhaftung für die Hardware

10.1    Sachmangel
Die nach diesem Vertrag zu liefernde Hardware ist nicht mit Mängeln behaftet, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zur Erfüllung der Vertragszwecke aufheben oder mindern.
Dieses schließt jedoch keine Garantie einer stets störungsfreien Arbeitsweise der Hardware ein.
Die Beschreibung der Hardware in der Dokumentation und im Produktblatt stellt keine eigenständige Garantieerklärung dar, sondern eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Hardware.
Außerhalb des Vertrages in Marketingbroschüren, Anzeigen oder anderen öffentlichen Äußerungen von dbs niedergelegte Aussagen stellen keine Zusagen zur Beschaffenheit der Hardware dar.
10.2    Sachmängelbeseitigung
Ist eine nach diesem Vertrag zu liefernde Hardware mangelhaft, ist dbs zur Nacherfüllung verpflichtet.
Nach Wahl von dbs erfolgt die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Hardware; dieses kann durch Überlassung einer Ersatz- oder Umgehungslösung erfol-gen, sofern diese Lösung der geschuldeten gleichwertig ist.
Der Ort, an dem die Nacherfüllung für die Hardware erbracht wird, bestimmt sich nach dem Ort der Ablieferung der Hardware.
Schlägt die Nacherfüllung im Sinne des Gesetzes fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, vom jeweiligen Systemschein zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern, Schadensersatz oder Ersatz vergebli-cher Aufwendungen zu verlangen. Bei Werkleistungen ist der Auftraggeber berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Soweit dbs eine Ersatz- oder Umgehungslösung zur Verfügung stellt, ist die erbrachte Leistung nicht mehr mangelhaft; in diesem Zusammenhang ist dbs auch berechtigt, Veränderungen an der Konfigu-ration der Vertragsgeräte vorzunehmen, wenn und soweit die Betriebsfähigkeit der Vertragsgeräte einzeln oder insgesamt dadurch nicht beeinträchtigt wird.
10.3    Ausschluss der Sachmängelhaftung
Der Auftraggeber ist bis zum endgültigen Fehlschlagen der Nacherfüllung nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz für die hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
Der Anspruch auf Sachmängelhaftung erlischt, wenn der Auftraggeber oder Dritte an den Vertragsge-räten Änderungen vornehmen, denen dbs vorher nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Auftraggeber nachweist, dass auftauchende Fehler oder Störungen nicht auf die Veränderungen zurückzuführen sind und dass diese die Fehleridentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben. Das Recht des Auftraggebers, Änderungen vorzunehmen, die zur vertragsgemäßen Nutzung der Hardware erforderlich sind, bleibt unberührt.
Der Anspruch auf Sachmängelhaftung erlischt auch, wenn der Auftraggeber von dbs erbrachte Leis-tungen nicht unverzüglich testet und dabei auftauchende oder erkennbare Fehler nicht unverzüglich dbs meldet und beschreibt.
10.4    Folgende Mängel unterfallen insbesondere nicht der Sachmängelhaftung:
•    Mängel, die auf höhere Gewalt (z.B.: Überschwemmung, Blitzschlag o.ä.) zurückzuführen sind.
•    Mängel, die auf Verschleiß- und/oder Verbrauchsteile zurückzuführen sind, oder Verschleiß- und/oder Verbrauchsteile direkt betreffen (z.B. Beleuchtungsmittel, Transportriemen, etc.) ,insbesondere  Verschleißerscheinungen bei Disketten, Bändern, Bildröhren (Einbrennungen, Helligkeitsverlust) und LCD-Hintergrundbeleuchtungen.
•    Mängel, die durch nicht von dbs freigegebene Komponenten verursacht wurden (z.B.: Spei-cherbausteine).
•    Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder Dritte herbeigeführt wurden (z.B.: Glasbruch, LCD-Bruch, Gehäuseschäden)
•    Mängel, die durch Vandalismus oder Manipulation hervorgerufen wurden.
•    Mängel, die durch Reparaturen oder Änderungen am Produkt, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden, oder auf spezielle Eingriffe von nicht durch dbs autorisierte Werkstätten zu-rückzuführen sind.
•    Mängel, die durch eine nicht durch dbs durchgeführte unsachgemäße Installation, unsachge-mäßen Betrieb – insbesondere bei Nichteinhaltung der herstellerseitigen Betriebsspezifikatio-nen - und/oder falsche Bedienung entstanden sind.
•    Das Zurücksetzen von Sicherheitsfunktionen (Löschen von Passwörtern etc.), durch den Auf-traggeber, um dbs die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten zu ermöglichen.


11    Sachmängelhaftung für die Software

11.1    Sachmangel
Die gelieferten Softwareprogramme erfüllen die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen, sofern diese vom Auftraggeber vertragsgemäß genutzt werden. Dieses schließt jedoch keine Garantie einer stets störungsfreien Arbeitsweise der Software ein.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Software nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Nur solche Fehler der Software, die deren Wert oder Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern, verpflichten dbs zur Gewährleistung.
Die Beschreibung der Software in der Dokumentation und im Produktblatt stellt keine eigenständige Garantieerklärung dar, sondern eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Software.
Außerhalb des Vertrages in Marketingbroschüren, Anzeigen oder anderen öffentlichen Äußerungen von dbs niedergelegte Aussagen stellen keine Zusagen zur Beschaffenheit der Software dar.
11.2    Sachmängelbeseitigung
Ist die Software mangelhaft, so ist dbs zur Nacherfüllung verpflichtet.
Nach Wahl von dbs erfolgt die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Software; dieses kann durch Überlassung einer Ersatz- oder Umgehungslösung erfol-gen, sofern diese Lösung der geschuldeten gleichwertig ist.
Der Ort, an dem die Nacherfüllung für die Software erbracht wird, bestimmt sich nach dem Ort der Ab-lieferung der Software.
Schlägt die Nacherfüllung im Sinne des Gesetzes fehl, ist der Auftraggeber nach Setzung und Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist berechtigt, vom jeweiligen Systemschein zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Bei Werkleistungen ist der Auftraggeber berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erfor-derlichen Aufwendungen verlangen.
Soweit dbs eine Ersatz- oder Umgehungslösung zur Verfügung stellt, ist die erbrachte Leistung nicht mehr mangelhaft.
11.3    Ausschluss der Sachmängelhaftung
Der Anspruch auf Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Leistungen nach Erbringung nicht unverzüglich testet und dabei erkannte Fehler unverzüglich meldet.
Der Anspruch auf Sachmängelhaftung erlischt, sofern der Auftraggeber oder Dritte an der in dem Sys-temschein genannten Software Änderungen vornehmen, denen dbs vorher nicht ausdrücklich zuge-stimmt hat. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und dass diese die Fehleridentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben. Das Recht des Auftraggebers, Änderungen vorzunehmen, die zur vertragsgemäßen Nutzung der Software erforderlich sind, bleibt unberührt.
11.4    Folgende Mängel unterfallen insbesondere nicht der Sachmängelhaftung:
•    Mängel, die durch eine nicht durch dbs durchgeführte unsachgemäße Installation, unsachge-mäßen Betrieb – insbesondere bei Nichteinhaltung der herstellerseitigen Betriebsspezifikatio-nen - und/oder falsche Bedienung entstanden sind.
•    Mängel, die durch außergewöhnliche Umgebungseinflüsse (z.B.: Überspannung, Magnetfelder o.ä.) entstanden sind.
•    Das Zurücksetzen von Sicherheitsfunktionen (Löschen von Passwörtern etc.), durch den Auf-traggeber, um dbs die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten zu ermöglichen.


12    Verjährung

Ansprüche wegen eines Mangels verjähren – außer bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie – innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung bzw. ab Abnahme der jeweiligen Leistung.
Unberührt davon bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund eines Mangels sowie durch grobes Verschulden verursachte Mängel.


13    Haftung

13.1    dbs haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbe-schränkt.
13.2    dbs haftet für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden unbeschränkt.
13.3    Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet dbs nur auf den vorhersehba-ren, typischen Schaden.
13.4    Der vorhersehbare, typische Schaden ist der Höhe nach begrenzt auf den jeweiligen Auftragswert, der sich aus dem jeweiligen Systemschein ergibt.
13.5    dbs haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
13.6    dbs haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, d.h. unvorhersehbare unabwendbare Er-eignisse, beim Auftraggeber eintreten.
13.7    Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für mittelbare Folgeschäden, einschließlich des Nichteintritts des vom Auftraggeber erwarteten Gewinns, ausge-schlossen.
13.8    Der Auftraggeber ist zur regelmäßigen Datensicherung verpflichtet. Bei Datenverlust bzw. Datenver-nichtung haftet dbs nur, wenn sie die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht und der Auftraggeber zugleich sicherge-stellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehal-ten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. dbs haftet demnach für den Aufwand zur Rekonstruktion der daten.
13.9    Die Haftung für das arglistige Verschweigen eines Mangels , für die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache oder eines Werkes sowie die Haftung nach dem Produkt-haftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Bedingungen unberührt.


14    Geheimhaltung

14.1    Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle ihr im Rahmen des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspar-tei, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten, d. h. auch gegenüber nichtberech-tigten Mitarbeitern sowohl von dbs als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von Informatio-nen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von dbs erforderlich ist. In Zweifelsfällen sind die Vertragsparteien verpflichtet, die jeweils andere Vertragspartei vor einer sol-chen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.
Die Parteien sind nicht zur Geheimhaltung solcher Informationen verpflichtet, die allgemein bekannt werden, von dritter Seite ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht gegenüber der betroffenen Vertragspartei bekannt gemacht werden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offen zulegen sind.
14.2    Beide Vertragspartner verpflichten sich, über den Vertrag und seinen Inhalt Stillschweigen zu bewah-ren.
Das gilt auch für alle zukünftigen Vereinbarungen, die auf Grundlage des Vertrages geschlossen wer-den.
14.3    Beide Vertragsparteien verpflichten sich, auch mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vertrags-durchführung eingesetzten Mitarbeitern sowie weiteren Dritten eine dieser Ziffer entsprechende Rege-lung zu vereinbaren.
Im Falle der Beendigung des Vertrages bleibt die Verpflichtung zur Geheimhaltung aus den zuvor ge-nannten Ziffern über einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Vertrages bestehen.
14.4    Ferner gilt für beide Vertragsparteien die Pflicht zur Wahrung des Bankgeheimnisses und der ein-schlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


15    Allgemeine Bestimmungen

15.1    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
15.2    dbs ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen. Dies schließt auch die Nen-nung in Presseveröffentlichungen mit ein
15.3    Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.4    Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der Firmen-sitz der dbs, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öf-fentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu kla-gen, wenn der Kunde ein Kaufmann ist.

dbs Delta Business Service GmbH - Feel the Business

Controlling

Strategisches und operatives Controlling

Abweichungen und Trends frühzeitig erkennen, zielgerichtet reagieren – das Controlling der dbs ist zuverlässiger Partner für die ganzheitliche Betrachtung von Chancen und Risiken. Proaktiv und zukunftsorientiert unterstützen wir die REMA TIP TOP AG und ihre Gesellschaften dabei, notwendige Entwicklungsprozesse in die Wege zu leiten, internen Widerständen zu begegnen und Prozesse in Einklang zu bringen.

Denn Controlling ist heute weit mehr als nur die Überwachung von Kennzahlen. Wir gestalten, begleiten und realisieren Managementprozesse der Zielfindung, Planung und Steuerung – und tragen damit wichtige Mitverantwortung für die Zielerreichung, also die nachhaltige Wirtschaftlichkeit von Unternehmen.

Offen. Differenziert. Partnerschaftlich.

Wir bilden alle strategischen und operativen Controlling-Instrumente ab und stehen unseren Kunden als Business Partner bei deren Umsetzung zur Seite. Was das dbs Controlling dabei besonders von anderen Dienstleistern abhebt, ist das unmittelbar verfügbare Know-how anderer Fachabteilungen. So unterstützen uns unsere Kollegen aus der Finanzbuchhaltung, den Human Resources oder dem Projektmanagement strategisch und operativ bei entsprechenden Anforderungen.

Darüber hinaus folgt unser Controlling in all seinen Maßnahmen stets einem langfristigen Ziel: Wir stehen unseren Kunden nicht nur projektbasiert oder tagesgeschäftlich zur Seite, sondern haben die strategischen und operativen Ziele der Unternehmensführung permanent im Blick.

Aus Erfahrung wissen wir, dass eine nachhaltig wirkende Unternehmensstrategie der Unterstützung zukunftsorientierter Controlling-Prozesse bedarf – unabhängig von der Größe eines Unternehmens. Die zunehmende Dynamik in allen Bereichen unternehmerischen Handelns bedingt einen auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmten Einsatz von Controlling-Instrumenten, die stets aktuelle Informationen über den Gesamtzustand der Geschäftsprozesse liefern.


Der Geschäftserfolg liegt uns am Herzen

Dabei nicht zu vernachlässigen: die angemessene Kommunikation von geplanten Maßnahmen oder Projekten sowie ihre Auswirkung auf Geschäftsbereiche oder Mitarbeiter im Einzelnen. Eine verständliche, schlüssige Aufbereitung von Zielsetzungen und Kennzahlen ist unerlässlich für eine moderne Unternehmensführung. Diese zu erreichen, sehen wir ebenfalls als Aufgabe des Controllings.

Daher legen wir besonderen Wert auf eine abgestimmte Informationsversorgung über alle Bereiche und Hierarchiestufen hinweg. So unterweisen wir etwa beteiligte Abteilungen persönlich und vor Ort durch entsprechende Workshops oder während signifikanter Phasen von Projekten.

Aufzeigen, wohin sich ein Unternehmen entwickelt, Risiken bewusst und aktiv steuern, die Qualität der Unternehmensplanung sowie die Kommunikation und Motivation von Mitarbeitern verbessern – das sind unsere Aufgaben.

Wir machen Potenziale nutzbar, steigern die Effektivität und bewegen Menschen.

Human Resources

Alle relevanten Leistungen rund um das Thema Personal aus einer Hand: Das dbs Human Resources Management unterstützt die REMA TIP TOP AG und ihre Töchter in jeder Phase des modernen Personalmanagements – vom Recruiting bis zum Renteneintritt.

Leistungsfähige und loyale Mitarbeiter finden, entwickeln und halten ist unser Fachgebiet. Unsere Kunden profitieren von unserem Know-how, einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und transparenten Kosten. Als zentraler Ansprechpartner stehen unsere spezialisierten Teams Geschäftsleitung und Führungskräften in den Gesellschaften projektbasiert oder vollumfänglich zur Seite.

Dank unserer unter einem Dach gebündelten Expertise und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Fachbereiche können wir Synergien frühzeitig erkennen und sinnvoll nutzen – und genau das macht das Angebot der dbs so einzigartig vielseitig.

Unsere Services im Überblick

HR Services & Consulting

Für die REMA TIP TOP AG und ihre Töchter widmet sich die dbs Unit HR Services & Consulting allen strategischen und administrativen Aufgaben des Personalwesens, darunter langfristige ebenso wie projektbezogene.

Unsere vielfältigen Services decken alle personalrelevanten Arbeiten ab. Um den Aufbau und Erhalt vertrauensvoller Beziehungen zu unterstützen, legen wir großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden und deren Mitarbeitern.

HR Services

Als zuverlässiger Partner bieten wir ein Rundum-Paket für alle Anforderungen der Personalverwaltung.

Unsere Leistungen für die REMA TIP TOP AG und ihre Gesellschaften im Überblick:

  • Entgeltabrechnung
  • Perioden-, Quartals- und Jahresabschlussarbeiten
  • Erstellung von Auswertungen und Statistiken
  • Zeiterfassung
  • Unterstützung der Gesellschaften bei sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragestellungen

HR Consulting

Ein weiterer Aspekt unserer HR-Leistungen sind projektbezogene Consulting-Aufgaben. So unterstützen wir das Management der REMA TIP TOP AG und ihrer Gesellschaften bei diversen Sonderthemen und -projekten.

Unsere Beratung umfasst im Detail:

  • Projekte im Entgeltsystem, in der Zeitwirtschaft und im HR-Bereich
  • Prozessoptimierungen
  • Projektplanung, -steuerung und -kontrolle
  • Personalkostenplanung
  • Vor-Ort-Termine in den Gesellschaften

Personalentwicklung

Der Erfolg eines Unternehmens steht und fällt mit der Kompetenz und dem Engagement seiner Mitarbeiter. Die dbs bietet professionelle Personalentwicklung für alle Unternehmen der REMA TIP TOP AG und jegliche Tätigkeitsbereiche. Gemeinsam stellen wir uns den Herausforderungen der modernen Fach- und Führungskräfteentwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels.

Effizient. Strukturiert. Nachhaltig.

Von der Erstellung von Stellenbeschreibungen bis zur Einführung konzernübergreifend einheitlicher Mitarbeiterjahresgespräche und Prozesse – wir sind zuverlässiger Berater für alle Aspekte der Personalentwicklung. Gern unterstützen wir unsere Kunden bei der Entwicklung gezielter Maßnahmen. Dabei können sie unseren Service in vollem Umfang oder bedarfsorientiert in Anspruch nehmen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Konzeption und Etablierung eines einheitlichen Prozesses der Personalentwicklung
  • Wissensmanagement und Nachfolgeplanung
  • Organisation und Planung zielgerichteter Qualifizierungsmaßnahmen sowie Unterstützung entsprechender Evaluationen
  • Aufbau eines strukturierten Ausbildungssystems
  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Stellenbeschreibungen und Kompetenzprofilen
  • Karriere- und Förderplanung für die berufliche Weiterentwicklung mithilfe personalisierter Entwicklungspläne
  • Begleitung bei der Durchführung von Mitarbeiterjahresgesprächen
  • E-Learning

Personalmanagement

Von der Einstellung bis zum Austritt – und alles, was dazwischen liegt. Das sind die Aufgabengebiete des dbs Personalmanagements. Für die REMA TIP TOP AG und ihre Tochtergesellschaften erledigen wir alle personalrelevanten Arbeiten, ob strategisch oder administrativ.

Erfolgreiches Personalmanagement orientiert sich stets an den individuellen Bedürfnissen eines Unternehmens, seiner Mitarbeiter und seiner Branche. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen und deren Mitarbeitern. Mit unserem Fachwissen sind unsere Kunden in allen personellen Angelegenheiten auf der sicheren Seite. Flexibel und breit aufgestellt stehen wir ihnen bei Bedarf schnell und kompetent zur Seite.

Vielseitig. Zielstrebig. Aktiv.

Vertrauen und Entfaltungsmöglichkeiten sind die Grundpfeiler für zufriedenstellende Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen – und die Werte, die wir bei der dbs leben und weitergeben. Unser Personalmanagement unterstützt dabei, Potenziale bestmöglich für den gemeinsamen Erfolg zu aktivieren und zu optimieren.

Das beinhaltet die Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen, die Einführung und Sicherstellung einheitlicher HR-Prozesse ebenso wie die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen HR-Units und Arbeitsjuristen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Unterstützung einer bedarfsgerechten, individuellen Personalplanung und Entwicklung von Personalkonzepten
  • Führen und Begleiten von Bewerbungsgesprächen, Vertragsverhandlungen sowie Mitarbeitergesprächen
  • Vorbereitung und Umsetzung personeller Einzelmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern
  • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen
  • Betreuung der Geschäftsführung, Führungskräfte und Mitarbeiter in allen Personalangelegenheiten
  • Gestaltung des Vertragswesens und Erstellung aller personalrelevanten Dokumente
  • Entwicklung und Umsetzung von neuen HR-Strukturen und -Prozessen

Recruiting

Als ein breit aufgestelltes, gut vernetztes Team unterstützt das dbs Recruiting die REMA TIP TOP AG und ihre Tochtergesellschaften dabei, frei gewordene Positionen neu zu besetzen oder geeignete Kandidaten für neue Posten zu finden.

Dafür analysieren wir Kandidatenprofile systematisch hinsichtlich fachlicher und persönlicher Eigenschaften. Immer im Blick: Transparenz, Kommunikation und Vertrauen. Ob Fachkraft oder Management, ob Azubi oder Professional – wir finden für unsere Kunden das passende Talent für jede Funktions- und Hierarchieebene.

Transparenz. Kommunikation. Vertrauen.

Ausgerüstet mit dem für zeitgemäßes Recruiting nötigen Equipment, bieten wir umfassende Services rund um die Personalsuche – angefangen beim Anforderungsprofil über das Bewerbermanagement bis hin zum Vorstellungsgespräch. Mit fachlichem Know-how auf dem Gebiet der klassischen Recruiting-Kanäle und einem offenen Blick für neue Wege der Personalgewinnung nutzen wir die passenden Tools für jede Anforderung und Zielgruppe.

So unterstützen wir etwa bei der Anzeigenerstellung, veröffentlichen Ausschreibungen auf den jeweils relevanten Plattformen oder erledigen die Bewerberauswahl und den Bewerbungsprozess. Auch Active Sourcing sowie Networking zählen zu unserem Repertoire. Gern beraten wir unsere Kunden auch bei ihrem zielgruppengerechten Außenauftritt.

Querdenken. Zuhören. Sprechen.

Bei all unseren Recruiting-Maßnahmen steht die Menschlichkeit im Mittelpunkt. Wir respektieren und schätzen Auftraggeber und Bewerber gleichermaßen. Dabei setzen wir auf intensive Kommunikation und Vertrauen – auch im Miteinander des Recruiting-Teams. Nur so sind wir sicher, den richtigen Kandidaten für Job und Unternehmen auszuwählen. Selbstverständlich richten wir uns dabei stets nach den Vorstellungen und Wünschen unserer Auftraggeber.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Formulierung von Stellen- und Anforderungsprofilen
  • Design und Texterstellung von Ausschreibungen
  • Auswahl relevanter Kanäle für die Veröffentlichung von Ausschreibungen
  • Active Sourcing
  • Executive Search / Head Hunting
  • Networking, online und offline (z. B. XING, Karrieremessen)
  • Vollständiges Bewerbermanagement
  • Ranking geeigneter Kandidaten
  • Persönlichkeitstests
  • Übernahme / Unterstützung der Bewerbungsgespräche
  • Employer-Branding-Beratung

Kontakt:

dbs Recruiting-Team – wir freuen uns auf Sie!

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IT-Service

Die IT-Infrastruktur ist das Herz und die Seele eines Unternehmens. Ist diese zentrale Einrichtung fehlerhaft, kann das äußerst negative Folgen für alle Prozesse haben. Zudem strömen heute immer schneller neue Technologien auf den Markt. Daher ist es unerlässlich, stets das Ganze im Blick zu haben. Unser IT-Service ist ein produkt- und markenunabhängiges Systemhaus für Netzwerktechnik und Computersysteme mit Fokus auf Komplettlösungen.

Ein eigenständiges Systemhaus unter dem Dach einer großen Gruppe – das hilft, Synergien aufzubauen und nachhaltig zu nutzen. Der dbs IT-Service betreut die REMA TIP TOP AG und ihre Tochtergesellschaften sowie namhafte externe Kunden. Immer getreu dem Motto: „Ihr Netzwerk, Ihre Computer, Ihre Software – wir optimieren, ergänzen und erweitern Ihre IT.“

Service. Teamspirit. Ganzheitliche Lösungen.

Einer der Schwerpunkte liegt dabei auf der ganzheitlichen Betrachtung Ihrer Unternehmensorganisation und -struktur. Unser engagiertes Team setzt sich aus Spezialisten der einzelnen Aufgabengebiete zusammen, so dass wir Ihnen in jeder Hinsicht professionelle Beratung und Know-how anbieten können. Die IT-Lösungen, die wir für Sie umsetzen – ob langfristig oder auf Projektbasis – passen wir gemäß Ihrer Anforderungen individuell an.

Unsere Services im Überblick

IT-Strategieberatung und Projektplanung

Wie leistungsstark ist der Server? Wem müssen welche Informationen zur Verfügung gestellt werden? Gewährleistet Ihr IT-System die Sicherheit Ihrer Daten?

Die Voraussetzung für eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, professionelle IT-Systemberatung liegt darin, dass wir diese zunächst kennenlernen. Im ersten Schritt erfolgt daher immer eine Analyse der Ist-Situation in Ihrem Unternehmen.

Systemplanung und Umsetzung

Die Systemplanung umfasst die Erstellung und Vorstellung eines ausgearbeiteten Konzepts, ausgerichtet auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens.

Lieferung von Hard- und Software

Halten Sie Ihre IT auf dem neuesten Stand! Gern unterstützen wir Sie bei der Beschaffung, Anpassung und Implementierung von Hard- und Software aller Art.

Nachhaltige Betreuung und Wartung

Unser Anspruch besteht darin, Ihren Mitarbeitern einen effizienten und harmonischen Workflow zu ermöglichen. Dazu betreuen und sichern wir die Web- und Client-Anwendungen und nehmen lokale Anpassungen der Systeme vor. Anfragen können Sie jederzeit über unser Help-Desk-Management an uns stellen. Der Einsatz einer Fernwartungssoftware ermöglicht es uns zudem, uns direkt mit Ihrem Server oder PC zu verbinden – für weniger Vor-Ort-Besuche und geringere Kosten.

Media & Communication

Die dbs Unit „Media & Communication“ ist ein auf Kommunikation spezialisierter Geschäftsbereich, der Agentur-Leistungen aller Art erbringt. Das junge Team ist gut vernetzt, flexibel und so vielseitig aufgestellt, dass es ein breites Spektrum an Print- und Digital-Lösungen anbieten kann – von der Konzeption bis zur Umsetzung.

Durch umfangreiches Know-how und Kreativität entwerfen wir für die REMA TIP TOP AG, ihre Tochtergesellschaften sowie externe Auftraggeber aussagekräftige Produkte im digitalen und im Druckformat. Vom Werbeflyer bis zur kompletten Homepage, von der Stellenanzeige bis zum Katalog – für unsere Kunden entwickeln wir stimmige und auf die jeweilige Zielgruppe optimal zugeschnittene Produkte.

Ganzheitliches Marketing

Durch ein ansprechendes Wording und Design sowie den harmonischen Einsatz Ihrer Corporate Identity schaffen wir für Sie wirkungsvolle Marketing-Lösungen mit Wiedererkennungswert. Immer unter der Maxime, mit jedem Budget die richtigen Ziele zu priorisieren, passende Maßnahmen zu wählen und diese erfolgreich umzusetzen.

Neben der Erstellung bewährter Medien unterstützen wir Sie auch dabei, neue Formate zu entwickeln. Wir betrachten alle Projekte mit einem unvoreingenommenen Blick. Dank des engen Austauschs zwischen Redaktion, Design und Webentwicklung kreieren wir für unseren Kunden aussagekräftige Lösungen und Produkte – in jedem Format, für jede Zielgruppe und für alle relevanten Kanäle.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

Konzeption und Redaktion

Ob Mailing, Pressemitteilung oder Webseiten-Text – gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir zielgruppengerechte und nachhaltige Inhalte. Über hochwertig und gezielt formulierte Texte kommunizieren Sie Kompetenz und Anspruch. Wir beraten Sie umfassend und liefern Ihnen Premium-Textqualität – auf Wunsch in mehreren Sprachen. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Konzeption von Kommunikationsstrategien und -maßnahmen
  • Recherche und Interviews
  • Texterstellung für Print- und digitale Medien
  • Suchmaschinenoptimierte Online-Texte
  • Werbetext
  • Redaktion, Textbearbeitung, Lektorat
  • Übersetzung

Kommunikationsdesign

Identität nach innen, Wiedererkennung von außen: Ein harmonisch abgestimmtes Branding macht Ihre Professionalität und Glaubwürdigkeit erst wahrnehmbar. Wir gestalten Ihren Auftritt aus einem Guss – von der Visitenkarte bis zum Messestand. Für Sie entwickeln und implementieren wir folgende Produkte entsprechend Ihrer Corporate Identity:

  • Logos, Geschäftsausstattungen, Design-Manuals
  • Grafiken, Illustrationen
  • Layout und Produktion von Printprodukten
  • Zertifikate und Urkunden
  • Fotografie und Bildbearbeitung
  • Werbemittel

Webdesign und Programmierung

Ihre Online-Präsenz ist die zentrale Anlaufstelle für Ihre Zielgruppen und einer Ihrer wichtigsten Marketing-Kanäle. Sie sollte so umfangreich wie nötig und so unkompliziert wie möglich sein. Wir entwickeln für Sie den passenden Web-Auftritt, ergänzt durch sinnvolle Tools für die flexible und direkte Kommunikation. Unser Angebot im Überblick:

  • Screendesign
  • Website-Programmierung
  • Website-Pflege durch Sicherheitsupdates und Hosting-Management
  • E-Books
  • Apps
  • Konfiguratoren und andere Tools
  • Schulungen in der Nutzung von Programmen und Templates

Werbetechnik

Werbetechnik macht Ihr Unternehmen, Ihre Botschaft, Ihre Produkte und Leistungen sichtbar. Sie sichert Ihnen wertvolle Präsenz im öffentlichen Raum, im Unternehmensumfeld, und am Point of Sale. Vom LED-Display für Ihre Exponate bis hin zum zuverlässigen Leitsystem – wir entwickeln, gestalten und produzieren Werbetechnik mit Format. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen:

  • Digitaldrucke
  • Planung und Produktion von Werbeanlagen
  • LED-Displays und Leuchtkästen
  • Fahrzeug-, Anhänger- und Planenbeschriftung
  • Leitsysteme, Wegweiser
  • Standschilder

Sie benötigen Unterstützung bei Ihrem Unternehmensauftritt? Ob umfassende Neugestaltung oder punktuelle Projekte, ob Print- oder digitale Maßnahmen – kontaktieren Sie uns! Das Team der dbs Media & Communications freut sich auf Ihre Anfrage.

Finanzbuchhaltung

Ob Monats-, Quartals- oder Jahresabschluss, ob Anlageninventur oder kaufmännisches Projekt, ob national oder international – die dbs Finanzbuchhaltung hat die unternehmerischen Vorgänge der REMA TIP TOP AG und ihrer Tochtergesellschaften im Blick und sorgt für eine lückenlose Erfassung und Verbuchung aller Geschäftsvorfälle.


Engagement. Weitblick. Teamgeist.

Was unsere Arbeit bei der dbs ganz besonders auszeichnet, ist die enge Zusammenarbeit mit anderen Units, vor allem Controlling und Mergers & Acquisitions. So werfen wir stets auch einen Blick über den Tellerrand der Finanzbuchhaltung. Der besondere Teamspirit der dbs kommt dabei auch über die Unit-Grenzen hinaus zum Einsatz.

Diese Vernetzung verschiedener Kompetenzen und Aufgabenbereiche ermöglicht es uns, Geschäftsvorfälle ganzheitlich zu betrachten, frühzeitig auf besondere Herausforderungen zu reagieren und Synergien auszumachen.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Hauptbuchhaltung

Monats-, Quartals- und Jahresabschluss – Grundlage jeder funktionierenden Finanzbuchhaltung. Die Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen verschiedener Unternehmen liegen in den zuverlässigen Händen der dbs Buchhalter: Unser Service beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung.

Anlagenbuchhaltung

Unser Buchhaltungsservice beinhaltet darüber hinaus die Erfassung und Verwaltung der langlebigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unserer Kunden – von Lizenzen über Fahrzeuge bis hin zu Maschinen, Anlagen und Grundbesitz.

Debitorenbuchhaltung

Forderungen überwachen, Zinsverluste und Ausfallrisiken vermeiden – unsere „Fibu“ übernimmt das Forderungsmanagement für den REMA TIP TOP Konzern und seine Gesellschaften.

Kreditorenbuchhaltung

Selbstverständlich kümmern wir uns auch um alle kreditorischen Eingangsrechnungen – von der Stammsatzpflege bis zur Veranlassung der Zahlung und der Belegaktivierung.

Post Merger Integration (PMI)

Die Post Merger Phase hat eine hohe Bedeutung für den Erfolg von Fusionen und Übernahmen. Ein besonders wichtiger Aspekt ist die zügige Vereinheitlichung von Rechnungswesen und Berichtswesen. Das Team unserer Finanzbuchhaltung sichert in Kooperation mit dem dbs Mergers & Acquisitions den reibungslosen Ablauf von Transaktionen.

Kaufmännische Projekte

Zudem fallen verschiedenste kaufmännische Projekte in den Aufgabenbereich der dbs Finanzbuchhaltung, darunter etwa Verschmelzungen, Software-Einführungen oder Unternehmensintegrationen.

Fuhrparkmanagement

Fuhrpark-Lösungen nach Maß: Mit fachlichem Know-how sowie langjähriger Erfahrung erarbeiten wir individuelle Angebote und setzen diese zuverlässig um – von der Neuanschaffung bis zum Schadenmanagement. Durch unser fundiertes Vorgehen, regelmäßige Reportings und klar strukturierte Fahrzeugkosten schaffen wir für unsere Kunden ein vollumfassend transparentes Fuhrparkmanagement.

Wir behalten den Überblick über die komplexen Anforderungen Ihres Fuhrparks: Durch Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Auflagen, Führerscheinüberprüfung sowie detaillierte Fahrerunterweisung erhöhen wir die Sicherheit von Fahrzeug und Fahrer. Und das zentralisierte Management reduziert zudem Ihre Kosten. Denn dank Volumenbündelung, zentraler Vertragsverhandlungen sowie standardisierter Abwicklung und Rechnungsprüfung sparen wir für Sie an den richtigen Stellen.

Persönlich. Kompetent. Kundennah.

Das Besondere am dbs Fuhrparkmanagement ist der direkte Austausch zwischen unserem engagierten Team und seinen Kunden. Ein persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um den reibungslosen Ablauf Ihres Fuhrparkmanagements zu gewährleisten – für einen individuellen, flexiblen Service.

Von unserem Angebot profitieren bereits zahlreiche Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung: Angefangen bei den internationalen Gesellschaften der REMA TIP TOP AG bis hin zu kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einer Fuhrpark-Größe ab 25 Fahrzeugen. Denn unabhängig von der Größe des Fuhrparks, ist das Aufgabengebiet immer komplex – und Einsparpotenzial besteht selbst bei wenigen Fahrzeugen.

Rundum-sorglos-Fuhrparkmanagement

Ihre Zufriedenheit ist unser Erfolg. Unser Portfolio deckt alle Leistungen für eine erfolgreiche Fuhrparkverwaltung ab – wir verschaffen Ihnen Kostentransparenz, Kostenreduktion, Flexibilität und Sicherheit. Vom vielschichtigen Fuhrparkrecht über Entscheidungen für Kauf oder Leasing bis hin zur Abwicklung von Schadensfällen: Das dbs Fuhrparkmanagement unterstützt Sie jederzeit persönlich und individuell.

Zu unseren Dienstleistungen rund um Ihren Fuhrpark zählen:

Fuhrparkmanagement

  • Fuhrparkverwaltung
  • Analyse, Optimierung und Überwachung Ihrer Fuhrparkkosten
  • Erstellung von Richtlinien und Car Policys
  • Aussagekräftige Reportings
  • Definition, Einführung und Umsetzung von Schadenmanagement-Prozessen
  • Erarbeitung von Schulungsunterlagen für die Fahrzeugnutzer
  • Implementierung und Auswertung einer Tracking-Software für Fahrzeugbewegungen

Mergers & Acquisitions

Wir haben Kompetenzen und Erfahrungen im nationalen und internationalen Geschäft mit Beteiligungen, Fusionen und Übernahmen. Diese haben wir über viele Jahre insbesondere im Rahmen von strategischen Serienakquisitionen, die wir für die mit uns eng verbundene REMA TIP TOP AG durchgeführt haben, erworben. In unserem Handeln stützen wir uns auf die Werte des deutschen Mittelstands mit seinen persönlichen Verbindungen und Engagements. Es ist uns ein persönliches Anliegen, die Ideen und Geschäftsmodelle, aus denen Lebenswerke entstanden, in die richtigen Hände überzuleiten und fortzuführen.

Im Zusammenspiel mit weiteren dbs Fachabteilungen und unserem bewährten Netzwerk steuern wir den Gesamtprozess branchenunabhängig in all seinen Facetten. Wir entwerfen keine Einheitskonzepte, sondern strukturieren den M&A-Prozess individuell, so dass er den Eigenheiten und Anforderungen aller Parteien Rechnung trägt und zu einer erfolgreichen Transaktion führt.

Empathisch. Erfahren. Diskret.

Unsere Kunden erhalten alle Module aus der M&A-Prozesskette aus einer Hand – branchenunabhängig und für jede Unternehmensgröße. Von der Analyse über die Wertefindung bis hin zum Vertragswerk und zur Integration stehen wir Unternehmen in allen Phasen einer Transaktion zur Seite. Eine professionelle und empathische Vorgehensweise steht für uns dabei immer an erster Stelle – denn jede Transaktion hat neben der finanziellen auch eine menschliche Seite.

Ob ein geeigneter Nachfolger beziehungsweise Käufer für ein Unternehmen gefunden, es teilweise oder ganz veräußert werden soll oder strategische Zukäufe im In- oder Ausland geplant sind – wir nehmen Rücksicht auf die individuellen Anforderungen und Wünsche unserer Kunden. Gern unterstützen wir beim Gesamtprozess oder in ausgewählten Prozessschritten.


Unser M&A-Management im Überblick:

Unser M&A-Management im Überblick

  • Zielgerichtete Suche, Auswahl und Ansprache geeigneter Adressen
  • Analyse von Handlungsalternativen unter Berücksichtigung der Ziele des Mandanten
  • Vorprüfung kartell- und sonstiger aufsichtsrechtlicher Fragen
  • Steuerung und Durchführung von Financial-, Legal- und Tax-Due-Diligence sowie ausgewählten Prüfbereichen wie HR-, IP- / IT-, Operational, QS-, strategischer Due-Diligence
  • Bewertung des Unternehmens unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Due Diligence sowie steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten
  • Analyse relevanter Unternehmens- und Branchenstrukturen sowie Durchführbarkeitsanalyse
  • Vorläufige bilanzielle Erwerbsdarstellung (Kaufpreisallokation)
  • Durchführung von Verhandlungen und kaufvertragliche Umsetzung der Verhandlungsergebnisse

Language Training & Translations

Language Training

Improving Business English skills and more since 2016. Ohne Englischkenntnisse geht im Geschäftsleben heute nichts mehr. Und gerade in international agierenden Unternehmen sind häufig noch weitere Sprachen gefragt. Ob E-Mails, Telefonate, Meetings oder Events – die dbs macht Sie und Ihre Mitarbeiter fit für jede Kommunikationssituation.

Unser rund 20-köpfiges Team fester und freier Mitarbeiter deckt die Sprachen Deutsch, Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch, Spanisch sowie Portugiesisch ab und ist deutschlandweit im Einsatz.

Kommunikativ. Mitarbeiternah. Gut gelaunt.

Was unser Angebot ganz besonders von anderen Sprachdienstleistern abhebt, sind die maßgeschneiderten, praxisorientierten Kurse. Dazu gehören für Branche, Unternehmen und Geschäftsfeld individuell angefertigte Lehrmaterialien ebenso wie eine bedürfnisnahe Gestaltung des Unterrichts. Unsere Trainer werden entsprechend des Bedarfs von Teilnehmern und Geschäftsfeldern geschult.

Neben dem Lernen in Kleingruppen von maximal fünf Teilnehmern ist ein intensives Learning-on-the-Job fester Bestandteil unseres Angebots. Dabei besuchen unsere Sprachtrainer die Mitarbeiter direkt am jeweiligen Arbeitsplatz und gestalten den Unterricht dadurch so individuell und praxisbezogen wie möglich. Dieser pragmatische Ansatz unterstützt das Lernen ungemein und hilft dabei, die jeweilige Sprache im Beruf authentisch einzusetzen.

Langfristiges Lernen mit System

Wenn Lernen und Lehren Freude machen, kommt das Wissen wie von selbst. Unsere erfahrenen Trainer legen daher besonderen Wert darauf, den Lernenden neben nötigen Vokabeln auch Sicherheit und Freude an der Fremdsprache zu vermitteln. Das bedeutet etwa, dass individuelle Ausdrucksweise und berufliche Anforderung jedes einzelnen Teilnehmers berücksichtigt werden.


„Nur kommunikative Menschen können Geschäfte machen.“ - Unit Managerin Sibylle Feinbier

Das langfristig angelegte Konzept trägt ebenfalls zum Erfolg des dbs Language Trainings bei: Anders als in kompakten Crashkursen, erzielen die wöchentlichen Kurse der dbs ein tiefergehendes Lernen. So verbessern die Teilnehmer Wortschatz und Ausdrucksvermögen dauerhaft. Die gesamte Trainingsdauer liegt je nach Bedarf zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

In dreimonatlichen Tests wird der Fortschritt der Teilnehmer ermittelt. Nach Erreichen des geplanten Niveaus schließen die Teilnehmer ihren Sprachkurs mit einem mündlichen und schriftlichen Test ab – auch hier werden die Sprachkenntnisse in Hinblick auf spezielle Tätigkeitsfelder geprüft. Unsere Sprachkurse und Zertifikate entsprechen den internationalen CEF Stufen und sind bundesweit vergleichbar.

Übersetzungen aus einer Hand

Gern führt unser erfahrenes Language Team auch Übersetzungen für Sie durch – vom Flyer bis zur Website. Dank eines automatisierten Wording Guides liefern wir jederzeit einheitliche Übersetzungen für Ihre interne und externe Kommunikation. Auf Wunsch unterstützen wir Sie zudem beim Aufbau eines unternehmensweit einheitlichen Wordings.

Welche Sprache Ihr Business auch erfordert – gern erstellen wir gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Angebote für Language Trainings oder Übersetzungen. Kontaktieren Sie uns!